Ausbildungsveranstaltungen

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Fristen

Fristen zur Anmeldung einer Erholungsmaßnahme

Eure Anträge müssen bis zum 1. Mai im Diözesanbüro (postalisch oder per Mail) eingereicht werden.

Bei einer verspäteten Abgabe können wir keine Zuschüsse garantieren.

 

 

Fristen für Teilnahmelisten und Abrechnungsunterlagen

  • Die Teilnahme- und Vakanzlisten werden ab 2023 gemeinsam mit den Abrechnungen im Diözesanbüro abgegeben-
  • Erholungsmaßnahme in den Sommerferien: Die Abrechnung muss bis zum 15. Oktober eingereicht sein.
  • Erholungsmaßnahme in den Herbstferien: Die Abrechnung muss bis zum 15. November eingereicht sein.
  • Erholungsmaßnahme in den Winterferien: Bitte im Vorfeld mit dem Diözesanbüro absprechen.

Es gilt jeweils der Eingang, nicht das Datum des Poststempels