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Fahrten und Lager

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Artikel der Seite Fahrten und Lager

LASST EUCH FÖRDERN!
Gruppenfahrten wie Zeltlager, Hikes oder sogar Jugendherbergsfahrten werden vom Land Nordrhein-Westfalen finanziell gefördert. Im Amtsdeutsch heißen diese Fahrten dann Erholungsmaßnahmen, was sich häufig als EM abkürzt.

DPSGler beantragen über den Diözesanverband, dieser leitet weiter an den Ring deutscher Pfadfinder (RdP) und der erhält die Mittel aus dem Landesjugendplan. Das Geld fließt dann in umgekehrter Richtung an die Veranstalter zurück.

Auf dieser Seite findet Ihr alles Wissenswerte über die Beantragung von Landesmitteln.

Für aktuelle Fahrten: Neu und wichtig zu wissen

Leiter sind förderfähig
Achtet beim Ausfüllen der Teilnehmerliste darauf, dass Leiter bis 26 Jahren keinen Eintrag in der zweiten Spalte machen. Denn für sie erhaltet ihr den gleichen Förderbeitrag, wie für die anderen Teilnehmer.

Die verantwortliche Leitung wird in der Spalte mit "K" gekennzeichnet. Es kann nur eine geben. Leiter, die über 26 Jahre und somit nicht förderfähig sind, werden mit einem "L" markiert. Alle anderen Personen bis 26 Jahre erhalten in dieser Spalte keinen Eintrag und sind förderfähig.
Formulare
Die Formulare für die aktuell bewilligten Erholungsmaßnahmen können auch digital genutzt werden. Damit können Teilnahmelisten bereits zu Hause vorgeschrieben werden, so dass die Teilnehmer im Lager nur noch unterschreiben müssen.

Ausbildung zählt!

Eines der wichtigsten Kriterien für die Vergabe der Mittel ist der Ausbildungsstand als LeiterIn!

Plant deshalb frühzeitig eure Woodbadgeausbildung und meldet euch rechtzeitig zum Baustein 3f an!

Baustein 3f - Planung und Durchführung von Veranstaltungen
Dieser Baustein richtet sich insb. an die verantwortlichen LeiterInnen!
Zu den Inhalten gehören u.a.: Programmplanung, Gesundheit im Lager, Organisatorische Planung, Finanzierung, Fördermöglichkeiten und alles rund um die Abrechnung.

Es werden alle Formalitäten geklärt, die auch auf dieser Seite Erwähnung finden.

Nächster Termin: 20. - 21.11.2010 in Rummenohl



Rahmenbedingungen - könnt ihr gefördert werden ?

Werdet ihr den Anforderungen zur Beantragung von Mitteln aus dem Landesjugendplan gerecht ?
Überprüft anhand dieses Überblicks ob eure Fahrt mit den Rahmenbedinungen übereinstimmt:

- Insgesamt mindestens sieben TeilnehmerInnen (neu: die Stufen spielen dabei keine Rolle mehr)
- Die Fahrt muss mindestens sieben Tage dauern und darf 21 Tage nicht überschreiten.
(Details siehe I. Dauer und Teilnehmerkreis)
- Wer ist der verantwortliche Leiter?
Dieser meldet die Maßnahme online an!
(siehe II. Delegation und Erläuterungen zur Online-Anmeldung auf der Website)
- Ist das Leitungsteam für Unternehmen der DPSG ausreichend ausgebildet?
(siehe III. Ausbildungsanforderungen)
- Unbedingt Fristen beachten!
(Beantragung siehe Antragsfristen auf der Website, Abgabe der Unterlagen siehe V. Abrechnungshinweise)

Weitere aktuelle Infos stehen hier zum Downlooad bereit...

Die Online-Anmeldung

Erläuterungen zur Anmeldung
Comic-Denken
Anträge auf Zuschüsse durch das Land können von den verantwortlichen Leitern einer Maßnahme online gestellt werden.
Bitte folgt dem Link "Anmeldung von Fahrten und Lagern im Mitgliederbereich".

Grundvoraussetzung ist die einmalige Anmeldung als Mitglied. Bitte alle Daten, vor allem die der verbandsinternen Ausbildung, gewissenhaft eintragen. Nach einer Neuanmeldung wird sofort eine Bestätigung per E-Mail versandt, so dass die Beantragung der Maßnahme im Anschluss erfolgen kann.

Unter E-Maßnahmen im Mitgliederbereich kann der verantwortliche Leiter den Titel der neuen Maßnahme eingeben. Anschließend bitte die Daten zur Maßnahme bearbeiten.

Die Mitglieder des Leitungsteams müssen sich im Anschluss ebenfalls einloggen und mit einem Klick auf "Anmelden" zu erkennen geben, dass sie an der Maßnahme beteiligt sind. Der verantwortliche Leiter muss diese Anmeldung unter seinem Login bestätigen.
Nur so kann sichergestellt werden, dass das Leitungsteam über eine ausreichende Qualifizierung verfügt.

Bei weitergehenden Fragen nehmt bitte Kontakt mit dem Diözesanbüro auf.

Antragsfristen 2010

Ende der Online-Anmeldung:



- für Erholungsmaßnahmen innerhalb der Osterferien: 2.2.2010
- für spätere Erholungsmaßnahmen: 1.5.2010


Gerne beantworten wir Fragen vor Ablauf dieser Termine. Unvollständigen Anträgen droht die Stornierung nach Ablauf der Frist.